Technische Sicherheitseinrichtung (KassenSichV)

Auf dieser Seite erhalten sie alle Informationen zum Thema Integration einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulation an Aufzeichnungen elektronischer Kassensysteme (digitale Grundaufzeichnungen) gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

 

Hinweis: Zur steuerrechtlichen Beratung wenden sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater, da wir hier keine Auskünfte erteilen dürfen.

 

Unternehmen müssen bis Ende September 2020 ihre elektronischen Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen alle Anwender die das Kassenmodul (Kassenbuch) im Programm nutzen, ab dem 30.09.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auf ihren Systemen einsetzen. Das verlangt die Anfang 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung-KassenSichV.

 

In Ausnahmefällen gilt eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2021. MSDas unterstützt über die Middleware des Compliance-as-a-Service Anbieters Fiskaltrust die Einbindung von technischen Sicherheitseinrichtungen.
Die Middleware ist kostenlos und die Integration in das Kassenmodul wird im Rahmen des Wartungsvertrages durch kostenlose Updates zur Verfügung gestellt.

Sollten Sie keinen Wartungsvertrag haben, fallen ggf. Zusatzkosten für das Update an.

 

Bei der TSE handelt es sich um eine kostenpflichtige externe Programmkomponente, die von verschiedenen Herstellern angeboten wird.

MSDas unterstützt alle Produkte die kompatibel mit der Fiskaltrust Middleware sind.

 

Zur Einbindung der TSE bieten wir ihnen in Zusammenarbeit mit Fiskaltrust ein „Rundum-Sorglos-Paket“ an, um ihnen so die maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Für eine jährliche Pauschale von 398,- €* (pro Standort) und einer Einrichtungsgebühr von 99,- €*, beinhaltet dieses Paket folgende Bestandteile:

 

•        fiskaltrust.Middleware

•        POS Archiv (Revisionssicherer Cloudspeicher)

•        Audicon Kassenarchiv Online (AKO)

•        Finanzamtmeldungen

•        TSE-as-a-Service (Eine Hardware-oder eine Cloud TSE pro Filiale enthalten)
 

Alternativ steht es ihnen als Kunden frei, eine der von fiskaltrust unterstützten TSE’s auf dem freien Markt zu erwerben oder diese bei MSDas zu kaufen (TSE-USB Basislösung 295,- €* einmalig).
Wir empfehlen in diesem Fall die Swissbit TSE als USB Stick. Für eine Einrichtungsgebühr von 99,- €* stehen ihnen dann folgende Bestandteile zur Verfügung:

 

fiskaltrust.middleware
 

Die fiskaltrust.Middleware beinhaltet eine lokale SQLite Datenbank über die ein Export der Kassendaten als DSFinV-K Export durchgeführt werden kann. Gleiches gilt für das Format TSE-TAR.

Diese Funktion stellt das Minimum dessen dar, was für die KassensichV benötigt wird. Sämtliche Zusatzleistungen aus dem „Rundum-Sorglos-Paket“ entfallen.

 

Für alle Varianten ohne das "Rundum-Sorglos-Paket" wird für jeden weiteren Supportaufwand 65,-€ netto pro Stunde abgerechnet.

 

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir nur TSE's an die Warenwirtschaft anbinden können, die von der fiskaltrust.Middleware unterstützt werden.
Sollten sie sich für eine technische Sicherheitseinrichtung eines anderen Anbieters entscheiden, informieren sie sich bitte vorab ob diese von der fiskaltrust.Middleware unterstützt wird.
Wir bieten keinen Support für technische Sicherheitseinrichtungen die nicht bei uns erworben wurden. Das gilt auch für die Sicherung der lokalen SQ-Lite Datenbank und eventuelle Probleme beim Auslesen der Protokolle für das Finanzamt.

 

*Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der aktuellen MwSt.

 

"Lass schnacken" - KfzWin Stammtisch zum Thema Kasse und TSE:

 

 

 

Bestellung / Bestellformulare:

 

Sofern Sie in Ihrer Werkstattsoftware das Kassensystem weiterhin nutzen möchten, bitten wir Sie, uns Ihren schriftlichen Auftrag zukommen zu lassen!
Das Bestellformular kann unter den folgenden Links abgerufen werden:

 

KfzWin-Anwender:                Bestellformular für die Einrichtung der technischen Sicherheitseinrichtung (KfzWin)

 

EffizienzWin-Anwender:        Bestellformular für die Einrichtung der technischen Sicherheitseinrichtung (EffizienzWin)

 

Neimcke-Profi Anwender:        Bestellformular für die Einrichtung der technischen Sicherheitseinrichtung (Neimcke Profi)

 

Stakis-Profi Anwender:        Bestellformular für die Einrichtung der technischen Sicherheitseinrichtung (Stakis-Profi)

 

 

Weiterführende Informationen und Fragen:

 

FAQ (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

 

FAQ (Bundesministerium der Finanzen BMF)

 

FAQ (Fiskaltrust)

 

Was bedeutet Fiskalisierung?

 

Was bedeutet KassenSichV?

 

Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem?

 

Welche Daten müssen aufgezeichnet werden?

 

Wann kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

 

Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

 

Was bedeutet Middleware und wofür ist die fiskaltrust.Middleware da?

 

Was ist ein POS Archiv?

 

Was ist das Audicon Kassenarchiv Online (AKO)

 

Was hat die Laufzeit zu bedeuten?

 

Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?

 

Was ist ein DSFinV-K Export?

 

Ist das DSFinV-K Protokoll von Fisklatrust GoBD-Zertifiziert?

 

Was bedeutet TSE-TAR?

 

Was bedeutet Compliance-as-a-Service?

 

Benötige ich eine elektronische Kasse?

 

Kann ich das Kassenmodul auch ohne TSE nutzen?

 

Ich möchte mir die Kasse zur Demo freischalten lassen, benötige ich dafür eine TSE?

 

Welche Informationen müssen auf den Kassenbon angedruckt werden?
 
Was ist zu beachten wenn der USB-Stick ausfällt?

 

Was bedeutet Fiskalisierung?

Der Begriff Fiskalisierung beschreibt die Anforderung, alle Transaktionen einer Kasse lückenlos aufzuzeichnen, die Daten vor Manipulation zu schützen und zu archivieren.

 

Was bedeutet KassenSichV?

KassenSichV steht für Kassensicherungsverordnung und ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt.

Die KassenSichV basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

 

Was ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem?

Ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software (z.B. Software zur Rechnungslegung) die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt (vgl. AEAO zu § 146 Nr. 2.1.4.). Welche dieser elektronischen Aufzeichnungssysteme den besonderen Anforderungen zur Aufzeichnung anderer Vorgänge und dem Schutz durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, unterliegen, wird nach § 1 KassenSichV bestimmt.

 

Welche Daten müssen aufgezeichnet werden?

Aufgezeichnet werden sämtliche aufzeichnungspflichtigen Vorgänge. Dabei werden für jeden Geschäftsfall die folgenden Daten erfasst:

 

Start-Zeitpunkt des Vorgangs

Eine eindeutige und fortlaufende Transaktions-Nummer

Art des Vorgangs

Daten des Vorgangs

Zahlungsart

Zeitpunkt der Beendigung oder des Abbruchs

Einen Prüfwert und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

 

Sämtliche aufzeichnungspflichtigen Vorgänge, die auf dem Aufzeichnungssystem durchgeführt werden, werden in der DSFinV-K gesichert und in der TSE signiert.

 

Wann kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Da die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) nicht vor dem 01.01.2020 zu allen Kassen ausgerollt werden können, hat das BMF am 06.11.2019 eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht.

Einige Bundesländer haben sich aufgrund der Corona-Krise dazu entschlossen, eigene Ergänzungen zur Regelung aufzustellen.

 

Die Finanzverwaltungen dieser Bundesländer, werden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 nicht beanstanden, wenn: die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zu einem Stichtag verbindlich bestellt ist. Die Fristverlängerung in den Bundesländern ist allerdings an Auflagen geknüpft und die Handhabung unterschiedlich ausgelegt. Bitte informieren sie sich selbständig gemäß Bundesland.

 

Was ist eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)?

Die technische Sicherheitseinrichtung dient dazu, nachträgliche Manipulationen von digitalen Daten zu vermeiden. Dabei werden die eingegebenen Daten zum Zeitpunkt der Eingabe protokolliert.

Dazu wird vom elektronischen Aufzeichnungssystem eine Verbindung zur TSE aufgebaut. Die protokollierten Daten werden dabei nach einem zertifizierten Verfahren in einem einheitlichen Format gespeichert, so das nachträgliche Änderungen sichtbar sind. Zusätzlich wird für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu machen. Mithilfe der TSE wird so für jede Buchung eine eigene Signatur erstellt und gespeichert. Finanzbehörden können diese Daten dann einfordern und prüfen.

Der Verbindungsaufbau zur TSE erfolgt bei MSDas über die Middleware des Anbieters Fiskaltrust.

 
Sollte eine bei uns erworbene TSE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes nicht mehr arbeiten, wird diese über uns und unseren Partner per RMA Vorgang (Rücksendeverwaltung) ausgetauscht.
Ob dies kostenpflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab.

 

Welche Zahlungsvorgänge werden signiert?

 

Was bedeutet Middleware und wofür ist die fiskaltrust.Middleware da?

Als Middleware wird Software bezeichnet, die den Datentausch zwischen Anwendungsprogrammen steuert.

Die fiskaltrust.Middleware bietet die Einbindung von technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) an Kassensysteme / Registrierkassen.

 

Was ist ein POS Archiv?

Das POS Archiv speichert die übermittelten Daten revisionssicher, über einen Zeitraum von 10 Jahren.

 

Was ist das Audicon Kassenarchiv Online (AKO)

Das Audicon Kassenarchiv Online ist eine Cloudlösung, mit der Unternehmen sämtliche Kassendaten sowie sonstige Dokumente ordnungsgemäß aufbewahren und online speichern können.

Weitere Informationen finden sie im Audicon-Portal unter kassenarchivierung.de oder bei Fiskaltrust unter https://ako.fiskaltrust.de/.

 

Was hat die Laufzeit zu bedeuten?

Bei der Bestellung wird auf eine Laufzeit der TSE (USB-Stick) hingewiesen. Dabei handelt es sich nicht um eine Vertragslaufzeit, sondern um die Laufzeit der Hardware TSE.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer muss der USB-Stick oder die SD-Karte ersetzt werden.
Sofern Kunden eine TSE oder ein Sorglos-Paket bei uns erwerben, werden wir die Kunden fristgerecht nach Ablauf von 5 Jahren anschreiben.

 

Welche Daten müssen an das Finanzamt übermittelt werden?

Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems durchführt, hat dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (bzw. dem zukünftigen elektronischen Verfahren(1) mitzuteilen:

 

1. Name des Steuerpflichtigen,

2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,

3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,

4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,

5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,

6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,

7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,

8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Diese Mitteilung ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.
 
1) Laut Nichtbeanstandungsregelung ist von der Mitteilung (Meldung der TSE an das Finanzamt, Anm.) nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben. Daher ist der Zeitpunkt der zu übermittelnden Informationen bis zur oben beschriebenen Veröffentlichung der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit aktuell noch nicht bekannt.

 

Was ist ein DSFinV-K Export?

DSFinV‑K bedeutet “Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme” und ist die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung im Rahmen von Außenprüfungen sowie Kassen-Nachschauen. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen. Das Unternehmen hat die Daten gemäß den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

 

Ist das DSFinV-K Protokoll von Fisklatrust GoBD-Zertifiziert?

Die fiskaltrust.Middleware wurde von der Audicon GmbH als Middleware für elektronische Kassen-und Aufzeichnungssysteme mit einem GoBD-Zertifikat ausgestattet.

Weitere Informationen zur GoBD-Zertifizierunng von Exportschnittstellen in elektronischen Kassensystemen finden Sie auf der Audicon-Webseite.

 

Was bedeutet TSE-TAR?

Hierbei handelt es sich um eine genau definierte Vorgabe für den Datenexport aus der TSE. Die TSE muss die gespeicherten Daten in einer Archivdatei (TAR-Format) bereitstellen.
Aus den Log-Informationen der TSE kann nachvollzogen werden, ob die TSE korrekt funktioniert und welche Daten signiert wurden. Damit wird sichergestellt, dass keine Änderungen in den Aufzeichnungen vorgenommen wurden. Die fiskaltrust.Middleware liest die .tar-files regelmäßig aus der TSE  und speichert diese in die lokale Datenbank. Diese Datenbank wird wiederum für die Erstellung der DSFinV-K sowie auch der .tar-file-Exporte verwendet.

 

Was bedeutet Compliance-as-a-Service?

Compliance-as-a-Service Anbieter stellen erforderliche Ressourcen und Software zur Verfügung, die so konzipiert sind, dass sie den jeweiligen spezifischen Vorschriften entsprechen (z.B. gesetzliche Anforderungen). Ziel ist es die Anforderungen kostengünstig umzusetzen. Compliance-Dienste übernehmen dabei die Wartung ihrer Cloud-Angebote und die Anpassung der Dienstleistung bei sich ändernden Vorschriften.

 

Benötige ich eine elektronische Kasse?

Diese Frage müssen sie mit Ihrem Steuerberater klären. Wir geben hierzu keine Auskünfte.
 
Kann ich das Kassenmodul auch ohne TSE nutzen?

Diese Frage müssen sie mit Ihrem Steuerberater klären. Wir geben hierzu keine Auskünfte.

 

Ich möchte mir die Kasse zur Demo freischalten lassen, benötige ich dafür eine TSE?

Eine Demo-Freischaltung ist ohne TSE möglich.

 

Welche Informationen müssen auf den Kassenbon angedruckt werden?

Die Anforderungen an den Beleg sind im §6 der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr geregelt.
Eine Übersicht finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/__6.html
 

Was ist zu beachten wenn die Kommunikation mit der TSE fehlgeschlagen ist?
Ist  die TSE beim erstellen einer Signatur nicht erreichbar, wird die Meldung ausgegeben "Kommunikation mit der technischen Sicherheitseinerichtung (TSE) fehlgeschlagen."

Das BMF hat solch einen Fall bereits in ihren Überlegungen vorgesehen und so lange „nur“ die TSE ausfällt, aber die Middleware selbst erreichbar ist, besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Die Fehlermeldung wird im DSFinV-K Protokoll weggeschrieben und ist somit für den Betriebsprüfer entsprechend belegt.

Nur im Falle, dass auch die fiskaltrust.Middleware nicht erreichbar gewesen ist, muss der Beleg über das Late Signing nach signiert werden.