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Zählprotokoll

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Zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung gehört ein Kassenbericht in Verbindung mit dem Zählprotokoll.

Um sicher zustellen das ein Zählprotokoll erfasst wird, kann über die Einstellungen das Erfassen des Zahlprotokolls zur Pflicht gemacht werden.

Die Vorgabe gilt für alle Firmenstandorte die in Deutschland liegen. Der Abgleich erfolgt über das Länderkennzeichen im Firmenstamm.

 

 

Einstellungen_Kasse_Zaehlprotokoll

 

Ist das Zählprotokoll Pflicht, kann der Kassenendbestand nicht mehr direkt eingetragen werden, sondern muss über die Zählhilfe erfasst werden.

 

kasse_zaehlprotokoll02

 

In den gespeicherten Kassenabschlüssen und Z-Bons ist per Kürzel ZP erkennbar, dass ein Zählprotokoll gespeichert wurde, und kann auch nachgedruckt werden.

 

kasse_zaehlprotokoll

 

Wurde die Pflicht zum Erfassen des Zählprotokolls deaktiviert, wird man in Deutschland bei direkter Bearbeitung des Endbetrags auf die Problematik hingewiesen.

 

kasse_zaehlprotokoll03