Deutsche Unternehmen, die innergemeinschaftlich steuerfreie Lieferungen im Binnenmarkt tätigen, müssen nach den geltenden Rechnungsvorschriften auf ihre Rechnungen einen Hinweis auf die Steuerfreiheit und deren Grund setzen.
Das geschah bisher nicht automatisiert. Man kann jetzt eine Automatik aktivieren.
Der Hinweis ist Teil des Rechnungs-Layouts und wird nach Aktivierung des Schalters im Rechnungsdruck angezeigt.
Der Hinweis wird angedruckt, wenn ein abweichendes Länderkennzeichen im Beleg erkannt wird und die Optionen "Nicht EU-Land" und "Mwst. trotz Auslandskunde" nicht angehakt sind.