Mit Inkrafttreten der neuen Kassenrichtlinien in 2017 wurde der Z-Bon zur Wiedergabe der Tagessumme (Tagesendsummenbon) mit eingeführt.
Da es bei Prüfungen seitens des Finanzamtes, bei nicht vorhandenen täglichen Kassenabschlüssen, ggf. zu einer Nachweispflicht mittels eines Z-Bons kommen kann, wurde der Z-Bon dauerhaft aktiviert. Der Z-Bon kann jetzt über die Programm-Einstellungen deaktiviert werden.
Stammdaten -> Programm-Einstellungen
Achtung: Bevor sie den Z-Bon deaktivieren, informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die Vorgaben ihres zuständigen Finanzamtes!