•Bei Start der Selbstbeteiligungslogik kann die Versicherungsnummer und die Schadensnummer jetzt direkt erfasst werden.
•Die Logik beim Splitten der Selbstbeteiligung überträgt bei Firmenkunden, auf Nachfrage, auch die Mehrwertsteuer.
Bsp.
Voraussetzung war bisher, dass der Kunde auch eine Selbstbeteiligung hat. Es ist jetzt auch möglich die Mehrwertsteuer zu splitten, wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist und keine Selbstbeteiligung hat.