Wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt, kann eine Gesamtrechnung zwischen dem Geschädigten und der Versicherung aufgeteilt werden, so dass dem Geschädigten nur die Selbstbeteiligung berechnet wird. Der Fall eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten war aber noch nicht berücksichtigt, weil dieser auch die Mwst zu tragen hat.
Der Fall wird jetzt durch Abfrage der Umsatzsteuer-ID des Geschädigten...
... während der Funktion Selbstbeteiligung abgefangen.