Es gibt zwei neue Schalter, welche beeinflussen, ob Mahngebühr berechnet wird und ob ein Beleg in der Mahnvorschlagsliste des Automatischen Mahnlaufes steht.
Beispiel-Vorgaben (OP-Verwaltung -> Stammdaten Mahnwesen)
Schalter 1 - Berechnung Mahngebühr nach Ablauf der Tage:
0 - Die Berechnung der Mahngebühr erfolgt erst nach Ablauf der vorgegebenen Mahntage, auch wenn die Mahnung vor Ablauf der eingetragenen Frist gedruckt wird.
1 - Die Berechnung der Mahngebühr erfolgt immer wenn die jeweilige Mahnstufe gedruckt wird (empfohlen).
2 - Der bisherige Standard d.h. Mahntage überschritten. Letzteres führte bei Nettotage=0 manchmal dazu, dass gar keine Mahngebühr berechnet wurde.
Schalter 2 - Mahnvorschlag, Stufe 2 und 3
0 - Die Mahnvorschlagsliste bezieht sich auf die Fälligkeit und die in den Stammdaten hinterlegten Mahntagen.
1 - Die Mahnvorschlagsliste bezieht sich auf die Fälligkeit und die Differenztage, für den Fall das der Mahnlauf verspätet gestartet wurde.
Beispiel:
Rechnung vom 28. April, 8 Nettotage, Fälligkeit am 6. Mai.
Eine Zahlungserinnerung wird vorgeschlagen am 6. Mai + 30 Tage = 5. Juni
Wegen Urlaub wird die Zahlungserinnerung aber erst am 18. Juni gedruckt und verschickt.
Nach der bisherigen Logik (Schalter auf 0) würde die Mahnvorschlagsliste am 22. Juni (6. Mai + 45) bereits Mahnstufe 2 vorschlagen.
Mit der neuen Option „Mahntageabstand“ wird die Mahnstufe 2 vorgeschlagen mit Ablauf der Differenztage = 18. Juni + (45-30) = 3. Juli.