Bei der Neuanlage einer Eingangsrechnung wird bereits die Zahlungsbedingung laut Lieferanten-Stamm übernommen. Jedoch wurde daraus die Fälligkeit nicht ermittelt.
Die Fälligkeit laut Zahlungsbedingung wird jetzt befüllt. Bei Änderung der Zahlungsbedingung oder des Belegdatums wird das Fälligkeitsdatum angepasst.